Sie sind hier:
  • Die Agenda

Die Agenda

Die Standardisierungsagenda ist das Instrument des IT-Planungsrats um die im föderalen Kontext relevanten Standardisierungsbedarfe zu erfassen, zu klassifizieren und in transparenter und planmäßiger Vorgehensweise einer Lösung zuzuführen.

Standardisierungsbedarfe können als spezifische Anforderungen eines Anwendungsbereichs verstanden werden, die zukünftig durch einen, per Beschluss des IT-Planungsrats verpflichtend vorgegebenen Standard gedeckt werden sollen. Anwendungsbereiche sind beispielsweise die Übermittlung von Akten, Vorgängen und Dokumenten oder die Übermittlung von Antragsdaten.
Der durch die Agenda vorgegebene Weg zu diesem Ziel kann vereinfacht in die Schritte Bedarf melden, Bedarf beschreiben, Lösung ermitteln und Lösung umsetzen unterteilt und beschrieben werden.

Ausgangspunkt des Prozesses ist die Meldung eines Standardisierungsbedarfs durch einen Vertreter der öffentlichen Verwaltung an die KoSIT. Eine solche Bedarfsmeldung sollte neben der Beschreibung des Anwendungsbereichs, für den ein einheitlicher Standard vorgegeben werden soll, auch die Personen und Organisationen benennen, die an der Ermittlung der Anforderungen und der letztendlichen Auswahl des Standards beteiligt sein werden. Was genau ein Standardisierungsbedarf ist und wie er gemeldet werden kann ist unter "Wie melde ich Bedarfe?" beschrieben.

In einem zweiten Schritt werden die Anwendungsszenarien und Anforderungen an einen Standard im Detail beschrieben. Diese Aufgabe wird durch ein Gremium aus Fachexperten des jeweiligen Anwendungsbereichs unter der Leitung des Bedarfsvertreters durchgeführt.

Anhand dieser sogenannten Bedarfsbeschreibung können fachspezifische Kriterien formuliert werden, die zusammen mit einer Reihe von fachunspezifischen Kriterien die Grundlage zur Bewertung und Auswahl eines Standards darstellen. Weitere Details zur Beschreibung von Anforderungen und der Auswahl eines Standards sind unter Sie unter "Wie werden Bedarfe bearbeitet?".

Der auf diesem Wege ermittelte Standard wird abschließend dem IT-Planungsrat zum Beschluss vorgeschlagen. Ein Beschlussvorschlag enthält in der Regel die verbindliche Vorgabe des Standards gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des IT-Staatsvertrags und die zur letztendlichen Umsetzung erforderlichen Fristen.