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Repräsentation des Namens natürlicher Personen

Bedarfsvertreter und Ansprechpartner

Herr Frank Steimke

Senator für Finanzen
Referat 44 - Koordinierungsstelle für IT-Standards

Langenstr. 10-12
28195 Bremen

Bedarfsbeschreibung

Die Identifikation von Personen ist ein Kernprozess fast aller IT-Verfahren der Verwaltung. Rechtliche Rahmenbedingungen verbieten verfahrensübergreifende Ordnungsmerkmale. Deshalb erfolgt die Identifikation regelhaft auf der Grundlage des Namens und weiterer Daten.

Unterschiedliche rechtliche bzw. technische Voraussetzungen führen dazu, dass ein Name derzeit in unterschiedlichen IT-Verfahren der Verwaltung unterschiedlich verarbeitet wird. Störungen bei der Identifikation von Personen sind unvermeidlich. Daraus resultieren erheblichen Folgekosten.

Durch einen fachunabhängigen IT-Interoperabilitätsstandard soll dieser Mangel behoben werden. Dieser soll die technische Repräsentation für Namen natürlicher Personen präzise festlegen und somit gewährleisten, dass ein Name in allen IT-Verfahren der Verwaltung identisch verarbeitet werden kann.

Der Standard muss so beschaffen sein, dass er den einschlägigen rechtlichen und fachlichen Vorgaben des Namens- und Personenstandsrechts genügt. Darüber hinaus muss er die Ergebnisse der eID-Strategie angemessen berücksichtigen.

Eine entsprechende Vorgabe soll sich auf die Datenübermittlung und somit die Schnittstellen von IT-Verfahren beziehen, nach Möglichkeit aber nicht auf die Registerführung. Informell bedeutet dies, dass die interne Darstellung von Namen in Registern durch den Standard möglichst nicht determiniert werden soll. Vielmehr soll es für die Konformität ausreichend sein, dass ein IT-Verfahren Namen gemäß dem Standard vollumfänglich und ohne Informationsverlust verarbeiten kann.

Der angestrebte Geltungsbereich umfasst alle IT-Verfahren der öffentlichen Verwaltung.

Die Bearbeitung erfolgt bis zur abschließenden Klärung der Bedarfsvertreterschaft kommissarisch durch die KoSIT