FAQ | frequently asked questions

 
Warum ein neuer Standard?
Warum OSCI?
Was kann OSCI?
Wie funktioniert der Nachrichtenaustausch via OSCI?
Was ist eine elektronische Signatur?
Warum benötige ich eine elektronische Signatur?
Was ist das Prinzip der elektronischen Signatur?
Wie funktioniert der Einsatz der elektronischen Signatur?
Wo erhalte ich eine elektronische Signatur?
Was ist die OSCI-Bibliothek?
Warum ein neuer Standard?

In offenen Netzen wie dem Internet war bisher die sichere rechtsverbindliche Kommunikation nicht möglich, da die Identität des Kommunikationspartners nie einwandfrei nachzuweisen und leicht zu fälschen war.

OSCI soll Dienstleistungen erbringen, wie man sie bisher als E-Mail kennt. Nur sollen die bekannten Dienste um eine verschlüsselte Datenhaltung und die Möglichkeit zur sicheren Archivierung und ereignisgesteuerten Zustellung erweitert werden. Im Vergleich mit der konventionellen Post wird OSCI die Möglichkeit "Einschreiben mit Rückschein" realisieren, während die E-Mail eher einer offen versandten Postkarte gleicht.

Die neue Kommunikationsinfrastruktur soll alle Prozesse der Nachrichtenübermittlung übernehmen, sowohl den eigentlichen Transport, als auch die Verwaltung der Postfächer etc.

Dabei soll strengstens zwischen den Transport- und Inhaltsdaten unterschieden werden. Beide sind unter-schiedlich zu strukturieren, zu verschlüsseln und zu signieren.

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Warum OSCI?

OSCI bietet eine erhöhte Sicherheit im Gegensatz zu bisherigen Kommunikationsprotokollen. Dies geschieht durch die Trennung von Nutz- und Inhaltsdaten beim Transport und eine sehr gute Sicherung der Signatur durch die Berechung in einem äußerst aufwändigen Verfahren.

Der Nachrichtenaustausch erfolgt bei OSCI in Anbindung an die Nutzung signaturgesetzkonformer Signaturkarten. Dadurch sind auf diesem Wege geleistete Unterschriften rechtsverbindlich.

OSCI vermittelt die Kommunikation zwischen Kunde und beliebig vielen Anbietern, die sowohl private Dienstleister als auch die öffentliche Verwaltung sein können. So kann auch die innovative Anwendung "One-Stop-Government" realisiert werden.

OSCI standardisiert eine technische Infrastruktur für die sichtbare, nachvollziehbare und mit Ereignissen ver-knüpfbare Übertragung elektronisch signierter Dateien über das Internet.

Die Adressierung erfolgt dabei stets auf der Basis von X.509 Zertifikaten. Diese Zertifikate der Zertifizierungsstellen sichern den Wert der verwendeten öffentlichen Schlüssel.

OSCI verwendet für die Versendung der Nachrichten XML-Dokumente. Durch die Trennung von Inhalt, Struktur und Layout in XML können die wesentlichen Teile eines Dokumentes erfasst und dauerhaft in "Rohform" erhalten bleiben. So können wichtige Zustellungsdaten in der Governikus-Datenbank gespeichert werden, ohne dass Inhaltsdaten erhalten bleiben.

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Was kann OSCI?

Die Basisfunktion von OSCI ist der sichere, rechtsverbindliche und nachvollziehbare Nachrichten-transport ("Einschreiben mit Rückschein") bei dem eine bedingte, ereignisgesteuerte Zustellung (Zahlvorgänge, terminierte Zustellung ...) möglich ist.

Dabei unterstützt OSCI die elektronische Signatur und das Chiffrieren nach verschiedenen Methoden. Die vereinheitlichte, standardisierte Übermittlung ist stets an Geschäftsvorfälle gebunden. OSCI vergibt eindeutige Nachrichtennummern, die gezielte Referenzen auf einzelne Nachrichten erlauben, wie bei Antworten oder Zahlvorgängen. Der Nachrichtenweg kann gesteuert und nachvollzogen werden. In jedem Fall erfolgt eine strenge Trennung zwischen Inhalts- und Nutzdaten.

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Wie funktioniert der Nachrichtenaustausch via OSCI?

Der Nutzer ruft ein Formular auf, füllt es aus und signiert es...

An seinem Computerterminal wählt der Nutzer das passende Formular. Dieses Formular ist ein signiertes Java-Applet, dass auf dem Formular- und Appletserver der Governikus KG bereitgehalten wird. Durch die Signatur dieses Applets wird dem Anwender bereits garantiert, dass es sich um ein Formular der ausliefernden Stelle handelt. Zum Nutzer wird es auf einer SSL-gesicherten Verbindung übertragen.

Dieser füllt das Formular aus und signiert es mit Hilfe seines privaten Schlüssels auf seiner Signaturkarte, um das Formular rechtsverbindlich zu unterschreiben. Damit identifiziert er sich gegenüber dem Empfänger.

Die Nachricht wird verschlüsselt...

Jede Nachricht besteht, grob gesehen, aus zwei Teilen: einerseits der Nutz-, andererseits der Inhaltsdaten. Dies ist möglich, da für OSCI-Nachrichten XML-Dokumente verwendet werden.

Es werden nur die Inhaltsdaten zusätzlich mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselt. Nur dieser ist damit in der Lage, es mit Hilfe seines privaten Schlüssels wieder zu öffnen. So wird garantiert, dass kein Unbefugter Einsicht in das Dokument haben kann.

Ein Intermediär prüft die Nutzdaten...

Auch der Intermediär, sozusagen der "elektronischen Vermittler", dem die Nachricht zunächst zugestellt wird, kann die Inhaltsdaten nicht entschlüsseln. Er hat alleine Zugriff auf die Nutzdaten.

Der der Nachricht hinzugefügte "Laufzettel" enthält diese für den Transport notwendigen Nutzdaten. Durch diese kann die Zustellung bedingt und ereignisgesteuert erfolgen. Der Intermediär prüft, für welchen Empfänger die Nachricht vorgesehen ist und ob sie bestimmten Einschränkungen, z. B. einer Versendung erst bei Eingang einer Zahlung, unterliegt. Er sorgt dafür, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Außerdem ergänzt er die Nachricht um einen Zeitstempel, der bei Terminfristen unumgänglich ist.

Das Zertifikat wird überprüft...

Der Intermediär steht in Austausch mit den Trust Centern, die die verwendeten Zertifikate ausgegeben haben. Sie überprüfen die Zertifikate der Kommunikationspartner auf ihre Gültigkeit hin. Das Ergebnis dieser Prüfung wird auf dem Laufzettel vermerkt und so später dem Empfänger mitgeteilt.

Und so erreicht die Nachricht den Empfänger...

Hat er seine Prüfungen vollzogen, leitet der Intermediär die Nachricht an den Empfänger weiter. Diesen adressiert er auf der Basis von X.509 Zertifikaten. Durch die Zuordnung über Zertifikate benötigt OSCI keine eigene Benutzerverwaltung.

Es wird eine Kopie des Laufzettels mitgesendet, eine zweite verbleibt beim Intermediär und wird archiviert.

Dies dient einer späteren Nachweismöglichkeit, wenn die Nachricht auf dem Weg zum Empfänger beschädigt oder verloren gehen sollte.

Der Empfänger entschlüsselt die Nachricht und prüft die Signatur...

Der Intermediär gewährleistet, dass die Nachricht des Senders unter Berücksichtigung der Nutzdaten unverändert beim Empfänger ankommt. Letzterer kann diese mit seinem privaten Schlüssel entschlüsseln und verwenden. Mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders kann er dessen Signatur prüfen und feststellen, ob das Dokument wirklich von der behaupteten Person kommt. Der Laufzettel gibt ihm weiterhin Aufschluss über den Zeitpunkt des Absendens und den Weg, den die Nachricht "gegangen" ist.

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Was ist eine elektronische Signatur?

Auch wenn es dem Namen nach so scheint: die elektronische Signatur ist keine Unterschrift im herkömmlichen Sinne, die vom Computer eingescannt und unter ein Dokument gesetzt wird.
Die elektronische Signatur ist vielmehr eine Art Siegel, das den Absender eines Dokuments zweifelsfrei ausweist. Es wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle erstellt und auf einer Chipkarte gespeichert ausgegeben.

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Warum benötige ich eine elektronische Signatur?

Die elektronische Signatur ist die Voraussetzung, um elektronische Kommunikation rechtsverbindlich und sicher zu machen. Dienstleistungen, die eine handschriftliche Unterschrift erfordern, können so über das Internet angeboten werden. Dazu zählen zum Beispiel Dienstleistungen der Verwaltung wie die Ummeldung, das Ausstellen einer Bescheinigung oder die Bestellung einer Personenstandsurkunde.

Allerdings können elektronische Daten auch durch technische oder menschliche Fehler oder gezielte Manipulation beliebig und ohne Spuren verändert werden. Unter Umständen ist auch der Urheber eines elektronischen Dokuments nicht mehr feststellbar.

Deshalb kann durch das "Siegel" der elektronischen Signatur zusätzlich vermieden werden, dass das Dokument auf dem Übertragungsweg unbemerkt verändert wird. Jedes nachträglich veränderte Satzzeichen oder Wort würde das elektronische Siegel zerstören. So ist ein außerordentlich hohes Sicherheitsniveau garantiert.

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Was ist das Prinzip der elektronischen Signatur?

Das Prinzip der elektronischen Signatur beruht auf dem sogenannten asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren. Der Benutzer erhält zu diesem Zweck ein Schlüsselpaar, bestehend aus einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel. Dieses Schlüsselpaar ist einmalig. Aus keinem der beiden Schlüssel lässt sich der entsprechend andere Schlüssel berechnen.

Der private Schlüssel existiert nur ein einziges Mal, befindet sich ausschließlich auf der eigenen Chipkarte und kann nicht ausgelesen oder verändert werden. Der öffentliche Schlüssel wird dagegen über das Internet veröffentlicht und ist frei abrufbar. Für sich genommen sind öffentlicher und privater Schlüssel nutzlos, erst ihre Kombination ermöglicht die Vorgänge des Signierens und Verschlüsselns.

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Wie funktioniert der Einsatz der elektronischen Signatur?

Ein Beispiel:
Sie sind gerade umgezogen und möchten sich online ummelden, da sie noch nicht wissen, wann das zuständige Amt geöffnet hat. Sie rufen im Internet das entsprechende Formular ihrer Stadt/Gemeinde auf und füllen es aus. Dieses Formular wurde bereits von ihrer Stadt/Gemeinde signiert, so dass Sie sich sicher sein können, dass Ihre persönlichen Daten nicht in falsche Hände geraten.

Bevor Sie das ausgefüllte Formular zurücksenden, signieren Sie den Antrag. Dazu muss sich Ihre Signaturkarte in dem Kartenleser befinden, der an Ihren PC angeschlossen ist.
Zusätzlich sollten Sie den Antrag mit dem öffentlichen Schlüsseln des zuständigen Amts verschlüsseln, damit kein Unbefugter Ihre Daten auslesen kann. Auch diese Funktion erfüllt Ihre elektronische Signatur.

Im Einwohnermeldeamt wird Ihr Auftrag mit dem privaten Schlüssel des Empfängers entschlüsselt und Ihre eigene Signatur geprüft. Damit wird sichergestellt, dass niemand anders als Sie selbst sich bei dieser Behörde ummeldet.

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Wo erhalte ich eine elektronische Signatur?

Die Vergabe der von den Zertifizierungsstellen, den sogenannten Trustcentern, bereitgestellten elektro-nischen Signaturen erfolgt in Registrierungs-punkten (RP). Dort müssen Sie sich auch einmalig mit Ihrem Personalausweis oder Pass ausweisen, um eine elektronische Signatur zu beantragen.

Die Zertifizierungsstelle ist unabhängig und vertrauenswürdig und muss als solche staatlich anerkannt werden. Derzeit gibt es in Deutschland zwei dieser Anbieter, bei denen jeder Bürger eine elektronische Signatur erhalten kann: TeleSec (Deutsche Telekom), SignTrust (Deutsche Post). Für spezielle Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Steuerberater, Notare) gibt es "eigene" Trustcenter.

Benutzen Sie Ihre elektronische Signatur, bestätigt die Zertifizierungsstelle dem Empfänger die Echtheit und Gültigkeit der von Ihnen verwendeten Signatur. Weiterhin hält sie - über das Internet abrufbar - Ihren öffentlichen Schlüssel bereit, damit mögliche Korrespondenzpartner Ihnen für Sie verschlüsselte Nachrichten zukommen lassen können.

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Was ist die OSCI-Bibliothek?

Die zentrale Aufgabe der OSCI-Bibliothek besteht in der Komposition valider OSCI-Nachrichten für den Versand, sowie der Dekomposition von OSCI-Nachrichten bei deren Empfang und der Prüfung ihrer syntaktischen Korrektheit. Weiter werden alle kryptografischen Funktionen zur Signaturerzeugung und -prüfung sowie Ver- und Entschlüsselung über Funktionen der Bibliothek verwaltet, wobei die eigentliche Abarbeitung kryptografischer Aufgaben inkl. der Zugriffe auf Krypto-Token durch entsprechende Drittimplementierungen zur Verfügung gestellt werden müssen.

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