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Einheitlicher Zeichensatz für Datenübermittlung und Registerführung

Bedarfsvertreter und Ansprechpartner

Herr Frank Steimke

Senator für Finanzen
Referat 44 - Koordinierungsstelle für IT-Standards

Am Tabakquartier 56
28197 Bremen

Bedarfsbeschreibung

Die in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands eingesetzten IT-Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich der Menge der Buchstaben, die verarbeitet und übermittelt werden können.

Die Grundbuchstaben des lateinischen Alphabets und die in Deutschland gebräuchlichen Umlaute werden überwiegend unterstützt, aber es gibt erhebliche Unterschiede hinsichtlich der in anderen Staaten gebräuchlichen Diakritika. Dies führt in zunehmendem Maße zu Problemen, weil insbesondere Namen von Personen mit den in Deutschland nicht gebräuchlichen Diakritika in elektronisch geführten Registern unterschiedlich dargestellt werden.

Daraus resultieren Fehler bei der Identifikation von Personen im Rahmen automatisierter Prozesse, die zu Fehlern im Verwaltungshandeln und zu hohen Folgekosten führen können. Zudem gibt es einen Rechtsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern dahingehend, dass ihr Name "korrekt" darzustellen ist, d. h. übereinstimmend mit entsprechenden personenstandsrechtlichen Einträgen.

Dem Grunde nach handelt es sich um eine Folge der Globalisierung, auf die von Seiten der IT-Industrie mit der Entwicklung des Standard UNICODE reagiert wurde. Dieser umfasst aber neben den lateinischen Zeichen auch Zeichen aus anderen Kulturen, auf deren sachgerechte Verarbeitung die öffentliche Verwaltung nicht vorbereitet ist.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit soll die Registerführung und Datenübermittlung im Normalfall auf Basis des Lateinischen Alphabets erfolgen.

Es besteht somit der Bedarf, basierend auf UNICODE den Zeichensatz verbindlich zu vereinbaren, der von den IT-Verfahren der öffentlichen Verwaltung bei Registerführung und Datenübermittlung unterstützt werden muss.