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xdomea - der XÖV-Standard für die Übermittlung von Akten, Vorgängen und Dokumenten

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet mit immer höherer Geschwindigkeit voran und erhält weiteren Schub durch die Umsetzungsvorhaben des Onlinezugangsgesetzes. Mit der Digitalisierung einher geht der Ausbau der digitalen Aktenführung in den Verwaltungen. So ist es nur konsequent, dass auch der Austausch und die Übermittlung von Akten, Vorgängen und Dokumenten zwischen Verwaltungen IT-gestützt erfolgen muss.
Dazu hat der IT-Planungsrat in seiner 24. Sitzung am 2. Oktober 2017 die verbindliche Anwendung des Standards xdomea für folgende Kommunikationsszenarien beschlossen (vgl. Entscheidung 2017/39):

  • Schriftgutobjekte an andere versenden mit und ohne Rückantwort
  • Abgabe von Schriftgutobjekten inkl. Übernahme der Bearbeitung
  • Übermittlung von Aktenplänen
  • Aussonderung von Schriftgutobjekten

Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat die Anwendung von xdomea für die Fachverfahrenskommunikation empfohlen.

Der Standard xdomea wird von der gleichnamigen Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates weiterentwickelt und gepflegt.

Aktuell sind folgende Institutionen in der AG xdomea vertreten:

  • Bundesarchiv
  • Dataport (als Vertretung für die Freie Hansestadt Bremen, für das Land Schleswig-Holstein und für Dataport selber)
  • Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
  • Hessisches Landesarchiv (HLA) (als Vertretung der Ausschüsse Records Management und Digitale Archive der „Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder“)
  • Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
  • Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
  • Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
  • Sächsische Staatskanzlei (SK)

Der Betrieb des Standards erfolgt durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).

Weitere Informationen zu xdomea finden Sie rechts.