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Übermittlung von Antragsdaten

Bedarfsvertreter und Ansprechpartner

Dr. Michael Zimmer

Referatsleiter
Informations- u. Cyber-Sicherheit, E-Government

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Postfach 221
30002 Hannover

Kurzbeschreibung des Bedarfs

In Deutschland gibt es eine Reihe von "Antragsportalen", in denen Bürger und Unternehmen Anträge bei der Verwaltung online erstellen und einreichen können. Diese Anträge werden dann elektronisch direkt oder mittelbar an die jeweils zuständigen Behörden übertragen und medienbruchfrei in das dortige Fachverfahren übernommen.

Auch von den Fachverfahren gibt es eine große Zahl. Die verschiedenen Fachverwaltungen betreiben natürlich ihre spezifischen Fachverfahren. Aber auch Verwaltungen des gleichen Faches in verschiedenen Kommunen oder Ländern können Fachverfahren unterschiedlicher Hersteller nutzen.

Damit ergibt sich die Notwendigkeit, dass einerseits ein Antragsportal Anträge an unterschiedliche Fachverfahren senden muss und andererseits ein Fachverfahren Anträge von unterschiedlichen Antragsportalen empfangen können muss.

Hier ergibt sich ein Standardisierungsbedarf für die elektronische Darstellung (Struktur) der Antragsdaten. Mit einem solchen Standard müssen die Antragsportale nicht mehr fachverfahrensspezifisch unterschiedliche Datenstrukturen erzeugen und versenden. Die Fachverfahren müssen nicht mehr für den Empfang unterschiedlicher Datenstrukturen vorbereitet sein. Die Datenstrukturen müssen nicht mehr bilateral ausgehandelt werden.

In dem Standard muss festgelegt werden, wie die Datenstrukturen von häufig vorkommenden Antragsteilen aussehen ("Basiskomponenten"). Diese Datenstrukturen werden in den Datenstrukturen der konkreten Anträge genutzt. Außerdem legt der Standard fest, mit welchen Methoden und nach welchen Regeln die Datenstruktur für einen konkreten Antrag konstruiert wird.

Daraus ergeben sich entsprechende Detailanforderungen. Die angestrebte Lösung muss grundsätzlich alle zur Erfassung und Übertragung beliebiger Anträge nötigen Datenstrukturen abbilden können. Für häufig wiederkehrende Datenstrukturen wie z. B. die Stammdaten des Antragstellers muss die Lösung Bausteine bereitstellen, die in allen Ausprägungen verwendet werden müssen. Damit ist das Auffinden gleicher Objekte in unterschiedlichen Verfahren sichergestellt.

Entsprechend muss die Lösung einen Namensraum definieren, der unabhängig vom Verfahren für semantisch gleiche Datenelemente die gleiche Bezeichnung sicherstellt. Zusammen mit den Bausteinen erlaubt das eine einfache und schnelle Spezifikation von Datenstrukturen für neue Anwendungsfälle.

Weiterhin soll die Lösung die Entwicklung neuer Datenstrukturen gezielt unterstützen, um eine methodisch uniforme Vorgehensweise zu garantieren.

Derzeit befindet sich die durch den Bedarfsvertreter in Zusammenarbeit mit einem Fachgremium erstellt Bewertung von Lösungen zur Übermittlung von Antragsdaten im Prozess der öffentlichen Abstimmung. Fachinteressierten soll durch die Veröffentlichung bis Mitte November die Möglichkeit eingeräumt werden, Stellungnahmen zum Bewertungsergebnis abzugeben. Sollten bis dahin keine schwerwiegenden Einwände gegen die vom Fachgremium ausgewählte Lösung eingehen, empfiehlt das Fachgremium eine verbindliche Beschlussfassung dahingehend, dass XFall als Standard für die Übermittlung von Antragsdaten zukünftig verwendet wird. Eine genauere Ausformulierung des Beschlussvorschlags für den IT-PLR ist noch in Arbeit. Es sei darauf hingewiesen dass XFall bereits in mehreren Bundesländern erfolgreich zum Einsatz kommt.

Rückmeldungen richten Sie bitte in schriftlicher Form an den oben genannten Bedarfsvertreter.