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Umstellung auf lateinische Zeichen in Unicode – Vorgaben für Identifikationsverfahren

Namen und andere Daten von Personen werden jedoch während eines – u. U. langen – Übergangszeitraums in den Registern der öffentlichen Verwaltung zum Teil in "neuer" und zum Teil in "alter" Schreibweise geführt werden. Dies ist zum Teil darin begründet, dass der einheitliche Zeichensatz in vielen Verfahren außerhalb der Innenressorts zunächst noch nicht zum Einsatz kommen wird. Durch geeignete Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass trotz der zukünftig erheblich vergrößerten Anzahl der zulässigen Zeichen die sichere Identifikation von Personen in automatisiert geführten Registern auch in Zukunft sichergestellt bleibt.

Das BMI und die Projektgruppe Standard des Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz haben die KoSIT beauftragt, diese Problematik mit Verfahrensherstellern und weiteren Beteiligten aus den betroffenen Verwaltungsbereichen zu erörtern und eine entsprechende Empfehlung zu einheitlichen Vorgaben für Identifikationsverfahren zu geben.
Der Abschlußbericht der AG liegt nun in abgestimmter Form vor.

Es werden zwei Maßnahmen empfohlen:

  1. Unter Berücksichtigung einschlägiger nationaler und internationaler Normen wurden Vorgaben an die Treffermenge eines Identifikationsverfahrens festgelegt. Wenn ein IT-Verfahren diese erfüllt, dann ist damit gewährleistet, dass die Umstellung auf den einheitlichen Zeichensatz die sichere Identifikation von Personen anhand ihres Namens (und ggf. zusätzlicher Angaben) nicht gefährdet. Die Vorgaben sind als Mindestanforderung zu verstehen: Darüber hinausgehende Mechanismen, die zu weiteren Treffern führen, sind grundsätzlich möglich (beispielsweise phonetische Ähnlichkeit).
  2. Regelungen zur Umschlüsselung in andere Zeichensätze. Da in den IT-Verfahren der öffentlichen Verwaltung diverse unterschiedliche Zeichensätze sowohl bei der Registerführung, als auch bei der Datenübermittlung in Betrieb sind und nach Einschätzung der Verfasser auch noch lange in Betrieb bleiben werden, wurden Vorgaben zur Umschlüsselung in einige praxisrelevante Zeichensätze entwickelt. Damit wird ein dringender Bedarf aus der Praxis befriedigt. Sofern technische, ökonomische oder andere Rahmenbedingungen eine Abweichung vom einheitlichen Zeichensatz erfordern, sollen diese Fälle zumindest nach einheitlichen Regeln gehandhabt werden. Diese Vorgaben wurden konsistent zu den Vorgaben für die Identifikationsverfahren entwickelt. Sie können bei Bedarf um weitere Zeichensätze erweitert werden.

Mit Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 08. Februar 2012 (pdf, 240.3 KB) werden Bund und Länder angehalten, in den Bereichen Meldewesen, Personenstandswesen und Ausländerwesen ab dem 1. November 2012 die Vorgaben für Identifikationsverfahren aus dem Bericht der Projektgruppe Standard des Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz "Umstellung auf lateinische Zeichen in Unicode – Vorgaben für Identifikationsverfahren" anzuwenden.