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Abstimmung der Bedarfsbeschreibung "Übermittlung von Antragsdaten"

Für den mit der ersten Fassung der Standardisierungsagenda beschlossenen Standardisierungsbedarf „Übermittlung von Antragsdaten“ hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als verantwortlicher Bedarfsvertreter eine Bedarfsbeschreibung erstellt und zur Veröffentlichung vorgelegt.

Die Bedarfsbeschreibung eines Standardisierungsbedarfs soll zum einen die einzelnen Anforderungen an einen Standard beschreiben, dessen Einsatz durch einen Beschluss des IT-Planungsrats vorgegeben werden soll. Zum anderen soll die Bedarfsbeschreibung den Bereich eindeutig beschreiben, in dem der zukünftige Standard anzuwenden ist.

Die Veröffentlichung der vorliegenden Bedarfsbeschreibung dient dazu, Interessensvertretern die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) unterstützt in diesem Zusammenhang den Bedarfsvertreter im Prozess der Veröffentlichung, ist aber nicht für die Inhalte der Bedarfsbeschreibung verantwortlich.
Sollten Sie Betreiber eines IT-Verfahrens sein, das an der Übertragung von Antragsdaten an Behörden beteiligt ist, empfehlen wir die Prüfung insbesondere der Kapitel fünf bis acht der Bedarfsbeschreibung.

Sollte diese Prüfung zu dem Ergebnis führen, dass Ihr IT-Verfahren durch einen Beschluss des IT-Planungsrates betroffen sein könnte, empfehlen wir die Prüfung der Kapitel vier, neun und zehn: Hier sind die Anforderungen und Kriterien dargestellt, nach denen ein entsprechender Standard ausgewählt werden soll.

Sollten Sie dabei feststellen, dass die Anforderungen Ihres IT-Verfahrens an einen Standard zur Übertragung von Antragsdaten über die in der Beschreibung dargestellten Anforderungen hinausgehen, empfehlen wir die Rückmeldung in Form einer Stellungnahme bis zum 28. Februar 2014 an die Geschäftsstelle des IT-Planungsrats oder an die KoSIT.