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Lateinische Zeichen in Unicode

Die in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands eingesetzten IT-Verfahren unterscheiden sich derzeit noch hinsichtlich der Menge der Buchstaben, die verarbeitet und übermittelt werden können. Dies führt zu Problemen, weil insbesondere Namen von Personen mit den in Deutschland nicht gebräuchlichen diakritischen Zeichen in elektronisch geführten Registern unterschiedlich dargestellt werden. Zudem gibt es einen Rechtsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern dahingehend, dass ihr Name korrekt darzustellen ist.

Mit der Entscheidung 2014/04 hat der IT-Planungsrat in seiner 13. Sitzung erstmalig den Zeichensatz festgelegt, der von IT-Verfahren zukünftig unterstützt werden muss. Er wird durch den von der KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrats herausgegebenen Standard "Lateinische Zeichen in UNICODE" festgelegt. Seit dem 12. März 2017 müssen alle IT-Verfahren, die dem bund-länderübergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, konform zum Standard sein.

Angesichts der IT-Informationsverbünde auf europäischer Ebene ist der Standard des IT-Planungsrats in die nationale Normung durch das DIN überführt worden. Das langfristige Ziel ist die Erstellung einer Norm auf europäischer Ebene durch CEN. Das aktuelle Ergebnis ist die DIN SPEC 91379 vom März 2019.

Mit seinen Entscheidungen 2019/16 und 2019/53 hat der IT-Planungsrat die DIN SPEC 91379 als Nachfolger festgelegt und bestimmt, dass alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, spätestens zum 1. November 2024 konform zur DIN SPEC 91379 sein müssen. Alle Mitglieder des IT-Planungsrats sind gebeten, die Umstellung auf die DIN SPEC 91379 unverzüglich zu beginnen. Die Fachgruppe berichtet dem IT-Planungsrat jeweils zum 1. Februar 2020 und 2021 über den Stand der Umsetzung.

Zudem hat die Fachgruppe „String.Latin“ des IT-Planungsrats unter dem Namen „String.Latin+ 1.2“ (pdf, 1.3 MB) eine kommentierte und erweiterte Fassung der DIN SPEC erstellt, die sich insbesondere an Vertreter aus der öffentlichen Verwaltung richtet.

Weiterführende Informationen zum einheitlichen Zeichensatz: