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Einheitlicher Zeichensatz im Melde-, Personenstands- und Ausländerwesen

Das Bundesministerium des Innern und die Innenministerien der Länder haben die Umstellung auf einen einheitlichen Zeichensatz für die elektronische Registerführung und die Datenübermittlungen im Personenstands- und Meldewesen sowie für die Datenübermittlung im Ausländerwesen verbindlich geregelt. Mit

werden Bund und Länder angehalten, für diese Zwecke den von der KoSIT herausgegebenen Satz der lateinischen Zeichen (String.Latin) zu verwenden.