Unsere Themenbereiche:
(Die folgende FAQ-Liste wird laufend ergänzt:)
Allgemeines
Organisation
Technische Grundlagen
Peppol als Sender
Peppol als Empfänger
Kosten
OpenPEPPOL ist eine gemeinnützige, international operierende Organisation, die für den Betrieb des Peppol- Netzwerkes verantwortlich ist. OpenPEPPOL ist eine demokratische, von Mitgliedern geführte Organisation, die sich aus Mitgliedern des öffentlichen und des privaten Sektors zusammensetzt. Sie standardisiert digitale Geschäftsprozesse, indem sie die Art und Weise vereinheitlicht, wie Informationen strukturiert ausgetauscht werden sollen.
Peppol steht für Netzwerk- und Geschäftsinteroperabilitätsspezifikationen, die als Teil des umfassenden Peppol Interoperabilitätsrahmens bereitgestellt werden. Dieser umfasst rechtliche Vereinbarungen, Compliance-Regelungen und Beschlüsse der Peppol Community
Peppol umfasst drei Säulen:
Peppol soll die grenzübergreifende, elektronische Beschaffung mittels einheitlicher Technologiestandards vereinfachen. Ursprünglich war Peppol auf den europäischen Raum ausgerichtet, mittlerweile ist es ein internationales Netzwerk.
Ja, die Sicherheit und Integrität in der Peppol- Transportinfrastruktur entspricht gängiger Standards und basiert auf einer Public Key Infrastructure (PKI ). Alle Kommunikationen im Peppol-Netzwerk werden signiert und validiert.
In ihrer Eigenschaft als deutsche Peppol Authority dient die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) als erste Anlaufstelle. Ihre Geschäftsstelle ist per E-Mail unter peppol@finanzen.bremen.de erreichbar.
Wenn Sie Fragen oder Probleme zu konkreten Peppol-Übermittlungsszenarien haben, wenden Sie sich bitte direkt an die verantwortlichen Betreiber: z.B bei Fragen zu Übermittlungen bei Bundesbehörden ZRE, adressieren Sie Ihre Frage bitte an das jeweilige Postfach. Bei Fragen zum Einsatz des Standards XRechnung adressieren Sie bitte das Funktionspostfach xrechnung@finanzen.bremen.de
Nein, Peppol ist eine Sammlung von Komponenten und Spezifikationen, mit deren Hilfe innerhalb der Infrastruktur des Peppol-Netzwerks Dokumente auf standardisierte Weise zwischen unterschiedlichen Business-Partnern ausgetauscht werden.
Der IT-Planungsrat verpflichtet Bund und Länder mit Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/55/EU mindestens Peppol anzubieten, wenn sie einen Maschine-Maschine-Kommunikationsweg zum Austausch von strukturierten Rechnungen anbietet. Darüber hinaus gelten die rechtlichen Vorgaben, die von Bund und Ländern erlassen wurden. Im Einzelnen kann dies in der Ländersynopse (pdf, 209.6 KB) nachvollzogen werden.
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Die Funktion der Peppol Coordinating Authority wird seit 2012 durch die OpenPEPPOL wahrgenommen, einer gemeinnützigen Organisation nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel. Sie ist auch für die Weiterentwicklung von Peppol verantwortlich.
Von der Peppol Coordinating Authority wird die Verantwortung definierter Aufgaben zur Nutzung der Infrastruktur auf die nationalen Peppol Authorities übertragen.
Peppol wird von der Organisation OpenPEPPOL betrieben, organisiert und weiter ausgebaut. Die Entscheidungen innerhalb dieser Organisation basieren vollständig auf demokratischen Prozessen, an denen alle Mitglieder mitarbeiten und teilhaben.
Nein, OpenPEPPOL ist eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht mit dem Ziel, mithilfe von Peppol international die Beschaffungsprozesse zu optimieren.
Die Peppol Authorities unterstützen die bei ihnen registrierten Betreiber von Access Points (AP) und Service Metadata Publisher (SMP) und dienen als erste Anlaufstelle. Im Betriebskonzept sind die Aufgaben der Peppol Authority in Deutschland festgelegt.
Die KoSIT ist die Peppol Authority für Deutschland. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an: Peppol@finanzen.bremen.de
Ja, die Peppol Community ist ein Netzwerk, das von Zusammenarbeit lebt. Mitglied bei OpenPEPPOL kann grundsätzlich jede Organisation werden. Die Entscheidungen werden auf Basis demokratischer Strukturen getroffen. Die Entscheidungen betreffen sowohl die Fortschreibung der zugrundeliegenden Spezifikationen als auch die inhaltliche strategische Ausrichtung. Das Management der Organisation wird durch die Mitglieder gewählt.
Hier finden Sie nähere Informationen bzgl. derOpenPEPPOL-Mitgliedschaft. Alternativ können Sie sich an: peppol@finanzen.bremen.de wenden.
Um elektronische Dokumente über das Peppol-Netzwerk austauschen zu können, muss eine Verbindung zu einem Access Point bestehen Sie müssen sich entscheiden, ob es zu Ihrem Geschäftsfeld passt, selbst einen Access Point zu betreiben oder ob es für Sie sinnvoller ist, einen Dienstleister hiermit zu beauftragen. Eine Liste aller zertifizierter Access-Point-Provider finden Sie hier.
Für Access Point Provider müssen die Vorgaben in Annex 5 zu berücksichtigt werden. Die Vorgaben betreffen insbesondere die Nutzung des Standards XRechnung, wenn innerhalb von Deutschland die öffentliche Verwaltung über das Peppol-Netzwerk adressiert werden soll. Wenn von außerhalb Deutschlands die öffentliche Verwaltung adressiert werden soll, kann auch der Peppol-Standard BIS 3.0 verwendet werden.
Der Umsetzungsstand von Bund, Ländern und Kommunen ist unterschiedlich. Eine Liste zum Umsetzungsstand der Einführung von Peppol finden Sie hier (pdf, 209.6 KB). Die Angaben sind ohne Gewähr.
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Dem Peppol-Netzwerk liegt das 4-Corner-Model zugrunde. Mehr Informationen zu dem Modell erhalten Sie hier.
Für den Austausch elektronischer strukturierter Dokumente über das Peppol-Netzwerk wird ein Peppol Access Point benötigt. Hierfür gibt es bereits fertige Implementierungen (z. T. Open Source), die installiert, konfiguriert und betrieben werden können. Eine Liste mit AS4-konformen Lösungen kann hier abgerufen werden.
Ja, hierbei müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Prüfen Sie sorgfältig, ob der Betreib eines Accesspoints in Ihr Geschäftsfeld passt oder ob Sie stattdessen einen Dienstleister beauftragen.
Wenn Sie selbst einen Access Point aufsetzen und betreiben möchten, sind insbesondere elf Schritte (pdf, 282.5 KB) zu berücksichtigen.
Technisch muss ein Peppol Access Point sowohl senden als auch empfangen können. Diese Grundfunktionalitäten werden auch im Rahmen der offiziellen Akkreditierungstests geprüft. Fachlich kann ein Access Point in seiner Nutzung eingeschränkt werden.
Ja. Eine aktuelle Liste mit bestehenden Peppol Service Providern kann hier abgerufen werden.
Jeder Access Point muss seine bei ihm angeschlossenen Empfänger jeweils über einen eindeutigen Participant Identifier (auch Peppol-ID genannt) an einem SMP Serverregistrieren. Hierfür muss ein Access Point Betreiber entweder selbst einen SMP Dienst im Peppol-Netzwerk betreiben oder sich an einen bestehenden anschließen.
Eine Liste mit konformen SMP-Implementierungen kann hier abgerufen werden.
Eine Liste bereits bestehender SMP Provider kann hier abgerufen werden.
Nein, im SMP sind nur Empfänger verpflichtend eingetragen.
Im SMP wird insbesondere die eindeutige PEPPOL-ID eines Empfängers hinterlegt. Zusätzlich wird hinterlegt, über welchen Access Point er erreichbar ist und welche Dokumententypen dieser Empfänger akzeptieren kann, z.B. XRechnung in der Version 2.0. Grundsätzlich muss ein Empfänger, der elektronische Rechnungen entgegennimmt, auch das Format BIS 3.0 annehmen können. Hierdurch wird die Interoperabilität innerhalb des internationalen Netzwerkes sichergestellt.
Die PEPPOL-ID dient der technischen Adressierung des Empfängers innerhalb der Peppol- Infrastruktur. Zur Adressierung kann z.B. die Leitweg-ID, die Umsatzsteuernummer oder die Global Location Number (GLN) verwendet werden. Die öffentliche Verwaltung in Deutschland verwendet das Schema der Leitweg-ID für die PEPPOL-ID. Wirtschaftsunternehmen verwenden meist die Umsatzsteuernummer, da sie innerhalb von Deutschland eindeutig vergeben wird. Eine Codeliste der möglichen Schemata für die PEPPOL-ID ist hier hinterlegt.
Ausschließlich Empfänger benötigen eine Peppol-ID. Wenn ein Sender nicht auch selbst zusätzlich Rechnungen empfängt, benötigt er keine Peppol-ID.
Bund, Länder und Kommunen nutzen die Leitweg-ID unterschiedlich. Die Leitweg-ID wird im XRechnung-File in das Feld BT-20 eingetragen, sie ist also eine Adressierungsinformation auf fachlicher Ebene. Bund. Länder und Kommunen vergeben außerdem auch die Peppol-IDs nach jeweils eigenen Konzepten. Die Peppol-ID ist nie vollständig identisch zur Leitweg-ID da der Peppol-ID der Präfix 0204 zur Kennzeichnung des verwendeten Schemas vorangestellt wird.
Kontaktieren Sie in jedem Fall Ihren Auftraggeber, um einmalig die Adressierungsinformationen zu erhalten.
Nein. Selbst wenn die Leitweg-ID in der Peppol-ID vollständig enthalten ist, enthält die Peppol-ID grundsätzlich auch die Codelisten-Kennung (0204), gefolgt von einem Trennzeichen. Bund, Länder und Kommunen nutzen die beiden Adressierungsschemata unterschiedlich.
Nein, da die Adressierungskonzepte von Bund, Ländern, und Kommunen sehr unterschiedlich sind und eine falsche Adressierung folgenschwer sein kann, ist es notwendig, initial die Adressierungsinformationen für den neuen Übermittlungskanal zu erfragen, falls sie nicht bereits proaktiv vom Auftraggeber zugesendet wurden.
Die Verwendung des PEPPOL-Directory ist in Deutschland nicht verpflichtend. Da die Adressierungskonzepte von Bund, Ländern und Kommunen sehr unterschiedlich sind, ist eine gemeinsame Abbildung im Peppol-Directory bisher nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren Auftraggeber, um die für Sie korrekten Adressierungsinformationen zu erhalten.
Die Sicherheit und Integrität in der Peppol-Transportinfrastruktur basiert auf einer Public Key Infrastructure (PKI ), über die ein vertrauenswürdiges Netz geschaffen wird. Betreiber von Access Points oder SMP;s erhalten von OpenPEPPOL nach Unterzeichnung der Peppol Transport Infrastructure Agreements (TIA ) und erfolgreichen Tests ein Peppol Digital Certificate, um alle Kommunikationen im Peppol- Netzwerk zu signieren und zu validieren.
Für die Peppol -Zertifikate (Test- und Produktionszertifikate mit einer Laufzeit von zwei Jahren) fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Nein. Peppol ermöglicht den Austausch einer Reihe verschiedener Dokumententypen, darunter auch strukturierter Rechnungen. Grundsätzlich müssen die Dokumententypen, die übertragen werden sollen, im Peppol-Netzwerk zugelassen sein.
Weitergehende Informationen zur Technik finden Sie z.B. hier oder auf der offiziellen Webseite von Peppol.
Bei der Nutzung von Peppol sind einige nationale Besonderheiten zu beachten. Sie betreffen insbesondere die Verwendung des Formats XRechnung und die Verwendung des Schemas der Leitweg-ID als Peppol ID. Im Dokument Annex 5, das Bestandteil der Peppol-Agreements ist, sind diese Vorgaben enthalten.
Das Format Peppol BIS 3.0 billing ist ebenso wie das Format XRechnung eine CIUS der EN 16931. Innerhalb des Peppol-Netzwerks wird die Interoperabilität beim Austausch von elektronischen Rechnungen sichergestellt, indem sich alle Mitglieder verpflichten, Dokumente im Format Peppol BIS 3.0 billing entgegennehmen und verarbeiten zu können. Darüber hinaus können weitere Formate unterstützt werden.
Die öffentliche Verwaltung in Deutschland erwartet von ihren Rechnungsstellern innerhalb von Deutschland die Verwendung des Formats XRechnung, wie in Annex 5 vorgegeben. Rechnungssteller außerhalb von Deutschland können das Format Peppol BIS 3.0 billing verwenden, auch wenn sie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland adressieren.
Die KoSIT stellt eine BIS-Konfiguration bereit, die auch für das KoSIT-Prüftool verwendet werden kann. Die Artefakte werden zeitnah im Anschluss an Release-Wechsel aktualisiert.
Ja, XRechnung wird in den Syntaxen UBL und CII weiterentwickelt. Beide Syntaxen können über das Peppol-Netzwerk transportiert werden, siehe auch Annex 5.
Sie können sich an einen am Markt tätigen Service Provider anschließen oder die entsprechende Infrastruktur-Komponente selbst aufbauen. Eine aktuelle Liste mit bestehenden Peppol Service Providern kann hier abgerufen werden. Für die Umsetzung einer eigenen Infrastruktur existieren bereits fertige Implementierungen (z. T. Open Source), die installiert, konfiguriert und betrieben werden können. Eine Liste zertifizierter Lösungen kann hier abgerufen werden.
Wenn Sie einen Access Point betreiben möchten, berücksichtigen Sie insbesondere die elf Schritte wie im Dokument "How to become an Access Provider" (pdf, 282.5 KB) beschrieben.
Für Wirtschaftsunternehmen ist der Empfang geschäftsrelevanter Dokumente (wie beispielsweise Rechnungen) freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie nur Dokumente über Netzwerk versenden oder auch empfangen. Die Peppol-Infrastruktur kann auch für B2B genutzt werden.
Bei der Nutzung von Peppol sind einige nationale Besonderheiten zu beachten. Sie betreffen insbesondere die Verwendung des Formats XRechnung und die Verwendung des Schemas der Leitweg-ID als Peppol ID. Im Dokument Annex 5, das Bestandteil der Peppol-Agreements ist, sind diese Vorgaben enthalten.
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Sie können sich an einen am Markt tätigen Service Provider anschließen oder die entsprechende Infrastruktur-Komponente selbst aufbauen. Eine aktuelle Liste mit bestehenden Peppol Service Providern kann hier abgerufen werden. Für die Umsetzung einer eigenen Infrastruktur existieren bereits fertige Implementierungen (z. T. Open Source), die installiert, konfiguriert und betrieben werden können. Eine Liste zertifizierter Lösungen kann hier abgerufen werden.
Bei der Nutzung von Peppol sind einige nationale Besonderheiten zu beachten. Sie betreffen insbesondere die Verwendung des Formats XRechnung und die Verwendung des Schemas der Leitweg-ID als Peppol ID. Im Dokument Annex 5, das Bestandteil der Peppol-Agreements ist, sind diese Vorgaben enthalten.
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Es fallen keine Gebühren für die Verbindung zwischen den Access Points an. Die Nutzung eines Access Points selbst verursacht aber Kosten, die von der gewählten Umsetzungsvariante abhängen.
Die Preise für die Nutzung der Dienste von Service Providern müssen mit dem jeweiligen Service Providern abgestimmt werden. Eine Liste der registrierten Betreiber finden Sie hier. Prüfen Sie, welches Angebot zu Ihrem Geschäftsfeld passt!
Beim Betrieb eines eigenen Access Points fallen Kosten für den Betrieb selbst sowie die damit verbundene verpflichtende Mitgliedschaft bei OpenPEPPOL an. Eine aktuelle Preisliste für Mitgliedschaften findet sich hier. Die Kosten / Beiträge richten sich u.a. nach der Größe Ihres Unternehmens und danach, welche Rolle Sie einnehmen möchten.
Sender, die strukturierte elektronischer Dokumente über das Netzwerk schicken, werden als End-User bezeichnet. Es fallen keine Transaktions- bzw. Roaming-Gebühren an.
Für den Zugriff auf die Zugangspunkte in das Peppol -Netzwerk entstehen jedoch Kosten. Diese sind abhängig davon, ob die Dienste eines externen Service Providers in Anspruch genommen werden oder eine eigene Infrastruktur aufgebaut wird.
Behörden, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, die elektronische Dokumente über das Peppol -Netzwerk empfangen, sind End-User (Endnutzer) im Peppol-Netzwerk. Es fallen keine Transaktions- bzw. Roaming -Gebühren an.
Für den Zugriff auf die Zugangspunkte in das Peppol-Netzwerk entstehen jedoch Kosten. Diese sind abhängig davon, ob die Dienste eines externen Service Providers in Anspruch genommen werden oder eine eigene Infrastruktur aufgebaut wird.
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Bei Fragen an die PEPPOL- Authority wenden Sie sich bitte an:
peppol@finanzen.bremen.de
Wenn Sie Fragen zu dem Standard X-Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an:
xrechnung@finanzen.bremen.de